Der Gesetzgeber hat eine Anpassung bei der Berechnung des Referenzpreises für Netzentnahmestelle, die in einem tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, beschlossen.
Der maßgebliche Referenzpreis für die o. g. Netzentnahmen setzt sich ab dem 1. August 2023 (einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) aus dem gewichteten Durchschnitt von 28 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Schwachlast- oder Niedertarifs innerhalb einer Woche, und 40 Cent je Kilowattstunde, gewichtet mit der zeitlichen Gültigkeit des Hochtarifs innerhalb einer Woche zusammen.
Hieraus ergibt sich in Schweinfurt ab 1. August 2023 ein zeitlich gewichteter Referenzpreis von 33,71 ct/kWh.
Rechenbeispiel im SWthermo (getrennte Messung):
Entlastungskontingent = 3.000 kWh, Basispreis = 43,7399 ct/kWh
Entlastung Januar bis Juli (7 Monate)
(3.000 kWh x (43,7399 ct/kWh - 40,00 ct/kWh)) / 12 Monate x 7 Monate = 65,45 €
Entlastung August bis Dezember (5 Monate)
(3.000 kWh x (43,7399 ct/kWh - 33,71 ct/kWh)) / 12 Monate x 5 Monate = 125,37 €
Der höhere Entlastungsbetrag wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 ausgeglichen. Eine Anpassung des monatlichen Entlastungsbetrages erfolgt nicht.