Auf Grund der Verordnungsermächtigung des § 30 EnSiG zur Vermeidung einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung hat das Bundeskabinett am 24.08.2022 die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) und die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) beschlossen. Die in den Verordnungen geregelten Einspar- und Informationsmaßnahmen adressieren Privathaushalte, die öffentliche Hand sowie Unternehmen und sollen einen Beitrag leisten, dass die Versorgungssicherheit auch im Falle einer weiteren Einschränkung der Gaslieferungen gewährleistet bleibt.
Die EnSikuMaV tritt bereits zum 01.09.2022 in Kraft und läuft bis 28.02.2023.
Die EnSimiMaV soll zum 01.10.2022 in Kraft treten und bis zum 30.09.2024 laufen. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates; daher sind die Regelungsinhalte noch nicht als endgültig zu betrachten.
Weitere Informationen finden Sie unter bmwk.de sowie in den o.g. Verordnungen.