Freizeitbad

SILVANA-Infos

Alles, was wichtig ist, auf einen Blick

Information

Sie haben Fragen zum SILVANA Sport- und Freizeitbad?
Wir haben alles Wichtige rund um Anreise und Aufenthalt im SILVANA für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen erholsamen Aufenthalt im SILVANA Schweinfurt!

Parken und Anfahrt

Das SILVANA Sport- und Freizeitbad liegt im Schweinfurter Stadtteil Hochfeld. Sie erreichen das SILVANA bequem mit dem Stadtbus.

Adresse: An den Unteren Eichen 1, 97422 Schweinfurt

Die Linie 51 verkehrt während der gesamten Öffnungszeit im 20-Minuten-Takt (Haltestelle SILVANA). Zusätzlich kann die Linie 41 genutzt werden (Haltestelle Turngemeinde).

Weitere Informationen zum Schweinfurter Stadtbus, sowie eine Fahrplanauskunft finden Sie auf dieser Website.

Daneben verfügt das SILVANA über zahlreiche teilüberdachte kostenfreie PKW-, Motorrad- und Fahrrad-Stellplätze.

Fundsachen

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Barrierefreiheit

Auch Gäste mit Behinderung sind bei uns im SILVANA herzlich willkommen. In vielen Bereichen sind wir bereits auf ihre Bedürfnisse eingerichtet.

Wir verfügen über insgesamt fünf Behindertenparkplätze, drei Parkplätze davon liegen an der Busschleife. Von hier aus haben Sie über den Eingangs-Steg ungehinderten Zugang zum Bad.
Zwei weitere Parkplätze befinden sich vor dem Untergeschoss des Bades unmittelbar in der Nähe des Aufzugs.
Die Bade-, Sauna-, Wellness- und Erholungseinrichtungen sind somit frei für Sie zugänglich.

Es existieren behindertengerechte Sanitär- und Duschbereiche. Zudem stehen geräumige Umkleidekabinen im Hallenbad, Freibad und in der Sauna zur Verfügung.
Im Bad haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Rollstuhl abzustellen und den hauseigenen Rollstuhl für die Nassbereiche zu nutzen.
Der Zugang zum Freibad beziehungsweise allen Becken sowie dem Kiosk im oberen Bereich des Freibades wird über einen barrierefreien Weg ermöglicht.

Der Zugang zu den Schwimm- und Erlebnisbecken im Hallen- sowie im Freibad erfolgt über breite Einstiegstreppen.
Im Hallenbad befinden sich zudem alle Wasserflächen auf gleichem Niveau.

In unserer Saunalandschaft sind die Bereiche und Einrichtungen im Erdgeschoss auch für Rollstuhlfahrer nutzbar.
Dies sind das Dampfbad, die Softsauna, der Panoramaraum und das Ruhehaus, die Saunabar sowie der Außenbereich.

Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades, einschließlich des Eingangs und der Außenanlagen und ist für jeden Gast, Nutzer und Kursteilnehmer verbindlich.

Diese Haus- und Badeordnung, sowie alle weiteren Ordnungen sind für alle Nutzer vom SILVANA Sport- und Freizeitbad verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

Das Personal, sowie weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern und Nutzern das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter des Bades ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot durch den Schicht- oder Betriebsleiter bzw. dessen Beauftragte ausgesprochen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Die Nichtbefolgung einer Anordnung kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

In besonderen Betriebsteilen, wie z. B. Saunaanlage, Infrarot-Kabine, Gastronomie, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, wie z. B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle etc., gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

Angebrachte Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.

Aus Sicherheitsgründen werden verschiedene gesondert gekennzeichnete Bereiche der Anlage videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere des § 4, sowie der Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn Sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken, sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

Die Nutzungsberechtigung schließt nicht die Befugnis ein, ohne besondere Genehmigung innerhalb des Bades Druckschriften zu verteilen oder zu vertreiben, Waren feilzubieten und/oder gewerbliche Leistungen anzubieten und/oder auszuführen.

  • Während der für die Allgemeinheit bestimmten Öffnungszeiten steht die Nutzung des SILVANAs jedermann mit Ausnahme der folgenden Personen frei:
  • Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
    • die Tiere mit sich führen,
    • die an meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten leiden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung gefordert werden),
    • die offene Wunden haben (ausgenommen geringfügige Verletzungen),
    • die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen,
    • gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde.
  • Die Badezeit wird zeitlich abgerechnet und endet mit Verlassen des Bades.
  • Jeder Nutzer muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Der Eintrittsausweis ist dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Die Betriebs- oder Schichtleitung kann die Benutzung der Anlage oder Teile davon, z.B. aufgrund von Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangeboten, Veranstaltungen oder betrieblicher Notwendigkeit (Überfüllung, Störungen, Notfällen) einschränken, zum Teil oder ganz sperren, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes entsteht. Gleiches gilt für die jährliche Schließzeit/Revision.
  • Das Bad darf, mit Ausnahme des Vorkassenbereiches und der externen Gastronomie, nur mit gültigem Eintrittsausweis betreten werden. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer besonderen Befugnis das SILVANA betreten dürfen.
  • Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Bad verschaffen, und/oder unberechtigt kostenpflichtige Leistungen nutzen, z. B. die Benutzung fremder personengebundener Datenträger, wie Schlüssel oder Geldwertkarten, werden sofort des Bades verwiesen (siehe auch § 2, Punkt 2).
  • Wer sich den Zutritt zum Bad oder zu nichtgelösten Teilbereichen in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, handelt strafbar. Auch der Versuch ist strafbar.
  • Personen, die sich wegen geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können und/oder sich gefährden könnten (z. B. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmacht- oder Herz-Kreislauferkrankungen), ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer volljährigen Begleitperson, die die Aufsicht und Betreuung ausübt und ausüben kann, gestattet.
  • Kinder unter 10 Jahren und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und ankleiden können, dürfen das Bad nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson, die die Aufsicht ausübt und ausüben kann, besuchen. Die allgemeine Aufsichtspflicht im SILVANA durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
  • Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Saunabereich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
  • Die Teilnahme an Kurs- (z.B. Schwimm-, Aquakursen etc.) und Animationsangeboten (z. B. kostenfreie Wassergymnastik, Kinderspieltage etc.) setzt die Gesundheit der Teilnehmer voraus. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Rekonvaleszenten nach Verletzungen sollten sich erst nach Konsultation mit ihrem Arzt für eine Teilnahme entscheiden. Über die Übungsteilnahme und Intensität des Trainings entscheidet der Teilnehmer bzw. für Kinder der Erziehungsberechtigte allein. Der Übungsleiter ist in jedem Fall darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Das zusätzliche Animationsprogramm für Kinder ist keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. Inobhutnahme der Kinder. Insoweit ist das Personal des Bades für die Aufsicht der Kinder nicht verantwortlich. Die aufsichtführende Begleitperson versichert, dass den Kindern die Nutzung aller Spiel-, Sport und Unterhaltungsmöglichkeiten des Bades gestattet ist. Das Bad übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, dass Kinder den Animationsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände eigenmächtig verlassen. Die aufsichtspflichtigen Personen haften für die Kinder und sind sowohl für entstandene Schäden an Einrichtungen und Geräten, als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich. Insoweit bleibt die sich aus § 832 BGB ergebende zivilrechtliche Haftung der Aufsichtspflichtigen für minderjährige Benutzer unberührt.
  • Die Öffnungszeiten und gültigen Preise werden durch Aushang am Kassenbereich bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
  • Die Schwimm- und Erlebnisbereiche, die Sauna, die Außenbereiche, sowie sämtliche Nebenbereiche sind in jedem Falle, unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte, spätestens 20 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen.
  • Beim Betreten der Anlage ist – technisch bedingt – stets der Tageseintritt zu entrichten.
  • Beim Einführen/Auflegen der Tages- und der Geldwertkarten in/auf das Drehkreuzterminal wird der jeweilige Tagespreis des Anlagenbereichs von der Karte abgebucht. Beim Übergang Hallenbad-Sauna wird der jeweilige Differenzbetrag abgezogen. Durch das Einstecken/Auflegen erkennt der Nutzer, die sowohl im Kassenbereich als auch am Drehkreuzterminal (Zugang zum Saunabereich) ausgehängten gesonderten Nutzungsbedingungen und die zusätzlich anfallenden Kosten für den Saunabereich an. Ein Rückbuchen ist nicht möglich.
  • In den gastronomischen Einrichtungen hängen die aktuellen Preise aus.
  • Die Bezahlung im Hallenbadimbiss und der besetzten Saunabar, kann sowohl mit Bargeld als auch mit Tages- oder Geldwertkarte erfolgen. Bei Tageskarten muss vor dem Betreten ausreichend Geld auf die Karte aufgeladen werden. Die Automaten können nur mit Bargeld genutzt werden.
  • Die Differenz der Badezeit zum vorher gezahlten Tagespreis wird mit Verlassen der Anlage mit dem nicht verbrauchten vorher aufgeladenen Guthaben ausgezahlt. Bei Nutzung von Geldwertkarten werden die nicht verbrauchten Zeiten wieder gutgeschrieben.
  • Bei nicht rechtzeitigem Verlassen zum Ende der Betriebszeit, übt das Badepersonal das Hausrecht gegenüber dem Nutzer aus. Die Geltendmachung eines durch den Nutzer verschuldeten Schadens, z.B. für Überstundenvergütung des Personals durch die Betriebsleitung bleibt vorbehalten.
  • Kassenschluss und somit Einlassende ist 60 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit.
  • Die Nutzungszeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung.
  • Für den ermäßigten Eintritt muss vor jedem Eintritt der Ermäßigungsgrund nachgewiesen werden können. Ohne Vorlage dessen ist der reguläre nicht ermäßigte Tarif zu entrichten.
  • Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet.
  • Die Rücknahme von gelösten Saisonkarten, sowie Gutscheinen ist ausgeschlossen.
  • Bei Veranstaltungen und Kursen können Beeinträchtigungen durch Musik und/oder weiteren Programmpunkten jedweder Art entstehen.
  • Für besondere Bade- und Saunaangebote, sowie für den Schul- und Vereinssport, können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten gelten.
  • Tageskarten sind an der SILVANA-Kasse oder dem Verkaufsautomaten zu lösen. Sieberechtigen nur zum einmaligen Eintritt und gelten ausschließlich am Tag des Kaufs.
  • Saison-, Geldwert-, Ferienpass- und Kurskarten, inklusive Elternkarten berechtigen zum mehrfachen Eintritt und zählen als Direkt-Check-In-Karten, wodurch der Eintritt ohne Registrierung an der SILVANA Kasse oder dem Verkaufsautomaten direkt durch das Drehkreuz erfolgen kann.
  • Saison-, Ferienpass- und Kurskarten sind personengebunden und nicht übertragbar; Geldwertkarten sind übertragbar.
  • Gruppen- und Einzelcheck-In-Karten für Schulen- und Vereine sind ebenfalls Direkt-Check-In-Medien, welche ausschließlich über die SILVANA-Verwaltung bezogen werden können.
  • Auf alle Direkt-Check-In-Karten wird ein Pfand in Höhe von 5 € erhoben, das beim Ausstellen/ Erstbezug fällig ist.
  • Im Hallenbad und in der Sauna werden die Eintrittsmedien in das dafür vorgesehene Spindschloss hineingesteckt. Hierdurch wird ein Coinarmband freigegeben. Das Coinarmband ermöglicht das Passieren von Drehkreuzen entsprechend der gelösten Tarife, sowie das bargeldlose Bezahlen in der Gastronomie.
  • Für Hallenbadgäste, die im Sommer überwiegend das Freibad nutzen und auch die Anlage über den Freibadeingang betreten möchten, gibt es Coinarmbänder, die gegen Hinterlegung von 5€ Pfand an der SILVANA-Kasse ausgegeben werden. Diese berechtigen zum Übergang vom Freibad ins Hallenbad sofern der Hallenbadtarif an der Kasse gelöst wird. Diese Bändchen sind am Tag des Kaufs direkt an der SILVANA-Kasse zurückzugeben. Diese Bändchen werden überwiegend Nutzern mit Kinderwagen oder anderen sperrigen Gegenständen, wie Sonnenliegen, Schirmen usw. vorgehalten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
  • Für die sachgerechte Verwahrung hat der Nutzer selbst zu sorgen.
  • Das Pfandentgelt wird nur bei funktionsfähigen nutzbaren Karten zurückerstattet. Bei schuldhaft verlorengegangenen oder beschädigten Karten wird das Pfand einbehalten.
  • Der Besucher hat alles zu unterlassen, was die guten Sitten sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der Anlage verletzt oder gefährdet.
  • Die Einrichtungen des SILVANAs einschließlich der Leihgegenstände und der Sport- und Spielgeräte sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  • Findet ein Gast die Räumlichkeiten verunreinigt oder beschädigt vor, hat er dies dem Personal sofort mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. Ein Recht hierfür Eintrittsgeld zurückzufordern oder zu mindern entsteht dadurch nicht.
  • Insbesondere sind zu unterlassen:
    • Sexuelle Handlungen und Darstellungen,
    • das Ausspucken, insbesondere auf den Fußboden und/oder in die Schwimmbecken, und jede andere vermeidbare Verunreinigung des Bades und des Badewassers,
    • das Einspringen in die Becken mit Ausnahme der freigegebenen Startblöcke,
    • das Turnen an Einstiegsleitern und Haltestangen bzw. -seilen,
    • das Rennen auf den Beckenumgängen,
    • das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken,
    • das Mitbringen und Benutzen von zerbrechlichen Behältern (z. B. Glas, Porzellan)
    • die Reservierung von Stühlen und Liegen durch Taschen, Handtücher oder andere Gegenstände (auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt),
    • Bewegungs- und Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen bzw. vom zuständigen Aufsichtspersonal genehmigten Flächen.
  • Über die Benutzung von Schwimmhilfen, Sport-/Spiel- und sonstigen Animationsgeräten,wie Bällen, Luftmatratzen, Schwimmflossen, Schnorcheln etc.,entscheidet das Aufsichtspersonal auf Grundlage der Besuchermenge.
  • Für die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen und Attraktionen (Sprunganlagen, Rutschen, Wellnesseinrichtungen, etc.), sind die gesonderten Nutzungshinweise zu beachten (siehe dazu § 8).
  • Jeder Badegast muss das in Bädern und Saunaanlagen bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, dass z.B. durch nasse und/oder rutschige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
  • Das Benutzen von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.  
  • Den Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien (z. B. über Handys, Smartphones, Laptops, Mini-Computer oder Tablet-PCs) oder Ferngläser zu benutzen. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden.
  • Das Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
  • Bereiche in denen eine Handynutzung geduldet wird, sind gesondert gekennzeichnet.
  • Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Im Freibad ist das Rauchen in sämtlichen Gebäuden, sowie im und am Becken und den dazugehörigen Einrichtungen untersagt. Bereiche in denen das Rauchen erlaubt ist, sind ausgewiesen. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
  • Der Aufenthalt in den Wechselkabinen bzw. Umkleidebereichen ist nur zum An- und Auskleiden gestattet.
  • In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
  • Der Aufenthalt im Badebereich (mit Ausnahme der Saunaanlage und bei Sonderveranstaltungen) ist nur in allgemein üblicher ordnungsgemäßer Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber obliegt dem Badpersonal.
  • In der kompletten Saunaanlage, sowie den Saunakabinen gilt textilfreies Baden. Die Liege- und Sitzflächen dürfen allerdings nur mit Bademantel oder untergelegtem Handtuch benutzt werden.
  • Badeschuhe dürfen aus hygienischen Gründen nicht in den Saunakabinen und in den Becken getragen werden.
  • Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Besucher nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Der Besucher ist verpflichtet, die Schränke bzw. Fächer ordnungsgemäß zu verschließen und das Verschlussmedium sorgfältig zu verwahren. Den Schrank/Spind, sowie das Wertschließfach hat der Badegast selbst zu verschließen. Die Öffnung des Schrankes erfolgt nur unter dem Vieraugenprinzip. Bei Verlust des Verschlussmediums wird der Schrankinhalt an den Besucher erst nach eingehender Überprüfung und mit Beweispflicht durch den Nutzer ausgegeben. Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände sind in den Wertschließfächern zu hinterlegen. Der Betriebsführer haftet für abhanden gekommene Gegenstände nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen durch Dritte. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
  • Fundgegenstände sind umgehend und vollständig an das Personal abzugeben. Fundgegenstände werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Eine Lagerung erfolgt maximal für den Zeitraum einer Woche im SILVANA. Im Anschluss werden die Fundsachen an das örtliche Fundbüro übergeben.
  • Barfußbereiche (wie die Wechselkabinen, Duschen, der gesamte Bade- und Saunabereich sowie im Freibadbereich die Beckenumgänge) dürfen nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten werden. Das Befahren der Barfußbereiche mit mitgebrachten Kinderwagen und Rollstühlen ist nicht gestattet. Für die Nassbereiche steht ein hauseigener Rollstuhl zur Nutzung zur Verfügung. Ein Anspruch hierauf besteht vor dem Hintergrund der beschränkten Anzahl nicht. Mitgebrachte Rollkoffer/Trolleys sind im Vorfeld durch den Nutzer zu reinigen.
  • Vor Betreten des Bade- und Saunabereiches, hat der Besucher die Pflicht, seinen Körper in den Duschräumen gründlich zu reinigen (dies gilt ohne Ausnahme für sämtliche Becken, Whirlpools, Sauna-, Dampfkabinen etc.). Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. ist nicht erlaubt.
  • Das Betätigen von gesicherten Türen, Fenstern, Lüftungseinrichtungen, betrieblichen Schaltflächen sowie anderen technischen Anlagen ist nur dem Personal gestattet. Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen.Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, sowie ein Hausverbot sind nicht ausgeschlossen.

 

  • Schwimm- und Badebecken dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung. Unterschiedliche Gegebenheiten (z. B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
  • Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.

 

  • Die Schwimmbecken dürfen nur von Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer dürfen sich nur in den abgegrenzten und gekennzeichneten Nichtschwimmerbecken aufhalten.
  • Nichtschwimmer dürfen die Schwimmerbecken weder mit Schwimmhilfen noch in Begleitung anderer Personen benutzen. Generell dürfen alle Beckenbereiche und Attraktionen im Objekt nur von befähigten Personen genutzt werden.
  • Für Schulen, Vereine, sowie berechtigte Institutionen, stehen gesondert von der Öffentlichkeit abgetrennte Schwimmbereiche zur Verfügung.
  • Im Kleinkindbereich (Spiel- und Wasserflächen) besteht für die verantwortliche Begleitperson der Kinder eine Aufsichtspflicht.
  • Die Benutzung des Kinderplanschbeckens ist nur Kindern bis 6 Jahren gestattet.
  • In den Badebecken, vor allem in den Kinderplanschbecken, ist aus hygienischen Gründen das Tragen geeigneter Badebekleidung, bspw. einer Schwimmwindel Pflicht.
  • Bei aufziehenden Gewittern ist das Baden in Freibecken und das Benutzen der Rutschen und Sprungtürme untersagt. Durchsagen sind zu beachten und dem Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.  
  • An folgenden Becken ist keine dauerhafte Wasseraufsicht vorhanden: Planschbecken Hallenbad, Kinderbecken Freibad, Tauchbecken Sauna.
  • Die angebotenen Attraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
  • Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich mit seinem Verhalten darauf einzustellen.  
  • Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprung- sowie Landebereich frei ist. Nach dem Sprung ist der Sprung- bzw. Landebereich sofort wieder zu verlassen.
  • Der Aufenthalt im Landebereich der Rutschen ist verboten. Das Unterschwimmen und das Tauchen im Bereich der Rutsche sind untersagt. Die aushängenden Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten.  
  • Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
  • Für die Nutzung sind die an den Geräten und an den Aufstellorten angebrachten Schutzhinweise zu beachten. Der Betriebsführer haftet nicht, wenn der Besucher durch mehrmalige direkt aufeinander folgende Nutzungen der Infrarotkabine gesundheitliche Schäden davonträgt.  
  • Die Infrarotkabine ist nach Ende der Benutzung zu räumen.
  • Die aktuell geltenden Preise können den Aushängen am Aufstellungsort entnommen werden.
  • Die Infrarotkabine wird mit Bargeld benutzt. Der Münzer kann kein Wechselgeld ausgeben, daher sind die Beträge passend einzuwerfen.
  • Die speziellen Bestimmungen zum Verhalten im Saunabereich sind den entsprechenden Aushängen vor Ort zu entnehmen und zu beachten.
  • Der Saunabereich dient der Gesundheitsförderung und der Erholung.  
  • Für die Benutzung des Saunabereichs sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Bad eingesehen werden können.
  • Die Saunaanlage ist mit Ausnahme der Saunabar und der Ruheräume ein textilfreier Bereich (FKK).
  • Grundsätzlich dürfen nur gesunde Menschen die Saunaanlage benutzen. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabesuch besondere Risiken bestehen.
  • Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitz- und/oder Ruheräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.
  • Bürstenmassagen sind in der gesamten Saunaanlage aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  • Die Benutzung der Saunakabine ist nur unbekleidet und mit einem ausreichend großen untergelegten Liegetuch gestattet. Dies gilt insbesondere für die Füße.
  • Liegen und Sitzflächen dürfen nur mit einem komplett untergelegten trockenen Tuch oder ausreichend großem Bademantel benutzt werden.
  • Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Bade-/Handtuch zu benutzen.
  • Das Trocknen von Handtüchern oder Wäsche, sowie das Erwärmen von Speisen/Getränken in der Saunakabine oder auf dem Saunaofen sind strengstens untersagt.
  • Mit Rücksicht auf sich selbst und andere, sind körperliche Betätigungen sowie laute Unterhaltungen, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen etc. in der Saunakabine untersagt.
  • Während eines Aufgusses ist der Eintritt in die Saunakabine nicht gestattet. Ein Verlassen während des Aufgusses bei Unbehagen ist selbstverständlich erlaubt.
  • Die Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Saunapersonal getätigt. Andere Essenzen als die hauseigenen Aufgussmittel sind nicht gestattet.
  • Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr dürfen wegen dem erhöhten Gesundheitsrisiko bei Aufgüssen nicht teilnehmen.
  • Über Zeitpunkt, Art und Ablauf des Aufgusses entscheidet allein das Saunapersonal.
  • Verschiebungen oder ein Ausfallen von Aufgüssen sind betriebsbedingt möglich.
  • Vor der Benutzung der Kaltwassertauchbecken oder anderer Badebecken ist der Körper ausreichend zu reinigen und Schweiß nach dem Saunagang gründlich abzuduschen.
  • Aus Rücksicht auf andere Saunabesucher und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Kaltwassertauchbecken nicht eingesprungen werden.
  • In allen Sauna-Aufenthaltsräumen haben sich die Saunabesucher so zu verhalten, dass andere Saunabesucher nicht belästigt oder gestört werden.
  • In den Ruheräumen haben sich alle Saunabesucher ruhig und rücksichtsvoll zu verhalten. Das Zeitunglesen, Unterhaltungen sind, wie auch andere geräuschvolle Verhaltensweisen, zu unterlassen.
  • Selbst mitgebrachte Einreibemittel jeder Art dürfen nicht angewandt werden.
  • Technische Einbauten (z. B. Lüftungsöffnungen, Heizkörper, Lampen, Fühler usw.) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  • In der Saunaanlage ist das Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B.: Smartphones, Tablet, E-Book-Reader u. ä.) dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden).
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
  • Speisen und Getränke dürfen nur für den eigenen Verzehr mitgebracht werden.
  • Geschirr sowie die dort erworbenen Speisen und Getränke aus dem Hallenbadimbiss und der Saunabar, darf nicht in die übrigen Anlagenteile mitgenommen werden. Ein Einbringen vom Freibadimbiss in den Sauna- und Hallenbadbereich ist ebenfalls nicht gestattet.
  • Die Sauna-Bar ist aus ästhetischen und hygienischen Gründen nur mit zweckmäßiger Bedeckung aufzusuchen (z. B. Bademantel).
  • Zur Vermeidung von Unfällen ist jeglicher Glasbruch umgehend dem Personal zu melden.
  • Die vom SILVANA angebotenen Kurse stehen zur Nutzung jedem frei. § 3 ist zu beachten.
  • Jeder Teilnehmer hat im Vorfeld die Eignung zur Teilnahme vor allem in Bezug auf etwaige gesundheitliche Einschränkungen und ihre Belastungsfähigkeit hin mit dem Hausarzt abzustimmen. Bei Bedarf ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Die Teilnahme an Aquafitness-und Fortführungs-Kursen setzt die Schwimmfähigkeit im Tiefwasser voraus.
  • Bei Kinderschwimmkursen ist die unmittelbare Anwesenheit von Elternteilen aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht. Die Aufenthaltsbereiche an der Kasse oder in der externen Gastronomie stehen zur Verfügung.  
  • Für jedes am Kinderschwimmkurs teilnehmende Kind wird eine Elternkarte mit ausgegeben, die nur bei Beginn und Ende der Kurseinheit zur Unterstützung der Kinder beim Umkleiden/ Duschen zum Eintritt berechtigt. Ein Aufhalten mit dieser Karte in der Anlage oder eine Nutzung der Schwimmflächen oder weiteren Einrichtungen ist nicht gestattet.
  • Die Anmeldung über das Onlineformular auf https://kurse.silvana.de/de/ ist verbindlich.
  • Geschlossene Kurse gehen in der Regel über 6 bzw. 10 Übungseinheiten. Werden Kurseinheiten nicht wahrgenommen, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr nur im Falle einer Erkrankung, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
  • Abrechnungsmöglichkeiten der Kurse sind im Vorfeld mit den entsprechenden Trägern (Gesundheitskasse) abzustimmen. Die Abrechnung hat direkt und nicht über das SILVANA zu erfolgen.
  • Im Weiteren gelten die Sonderbedingungen Kursbuchungen, die bei Buchung per E-Mail mit der Buchungsbestätigung zugesandt oder bei der Buchung vor Ort an der Kasse ausgegeben werden.
  • Handtücher und Bademantel können gegen ein Entgelt und Hinterlegung des vorgegebenen Pfands an der SILVANA – Kasse geliehen werden.
  • Nach dem Baden hat der Badegast die entliehenen Gegenstände an der Ausgabestelle zurückzugeben.
  • Missbräuchliche Benutzung, Beschädigung oder durch den Nutzer verschuldeter Verlust der Leihgegenstände zieht die Einbehaltung des hinterlegten Pfands nach sich.
  • Die aktuellen Preise für den Verleih sind an der SILVANA Kasse ersichtlich.
  • Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  • Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Anlage, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Anlage abgestellten Fahrzeuge.
  • Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten keine Wertgegenstände mit in die Anlage zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidungen haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
  • Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einem durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/ Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  • Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.  
  • Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 5 vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände, auf die kein Pfandentgelt erhoben wurde, werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
    • Chipcoin mit Armband von Spinden Hallenbad/ Sauna: 15,00 Euro
    • Spindschlüssel mit Armband der Wertschließfächer Hallenbad/ Sauna/ Freibad: 15,00 Euro
    • Spindschlüssel mit Armband der Freibadumkleiden: 15,00 Euro
  • Beim Besuch des Bades von Schulklassen liegt die Aufsichtspflicht bei den Lehrkräften, während dem Vereinsschwimmen beim Übungsleiter und bei sonstigen Nutzern bei den für die Gruppe zuständigen Gruppenleitern.
  • Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
  • Behinderten-, Personal- und Technikerparkplätze sind nur mit dem entsprechenden Parkausweis zur Benutzung freigegeben.
  • Motorrad-, Fahrrad- und Elektrotankstellenparkplätze sind nur für die Nutzung entsprechender Fahrzeuge freigegeben.
  • Auf Gehwegen ist das Abstellen von Fahrzeugen untersagt.
  • Fahrzeuge, die widerrechtlich abgestellt wurden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  • Auf dem Gelände und Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung.

Die gesonderten Bedingungen während einer Pandemie werden in der Ergänzung zur Haus- und Badeordnung „Sonderregelungen während der Corona Pandemie“ bekannt gegeben und können jederzeit am Eingang eingesehen werden. 

Unser Unternehmen nimmt im Bereich Bäderbetriebe an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Bei Sonderveranstaltungen, dem Kursprogramm sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. 

  • Alle Daten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  • Die Kundendaten, die zur Personalisierung der Dauerkarten erhoben werden, dienen nur der Legitimationsprüfung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.
  • Teilnehmerdaten vom Kursbetrieb werden ausschließlich für die Organisation der Kurse an den Auftragnehmer Aqua-Magic weitergegeben und dort ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist vertraglich ausgeschlossen.

Diese Haus- und Badeordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Alle bisher gültigen Fassungen der Haus- und Bade- sowie Saunaordnung verlieren mit dieser Ordnung ihre Gültigkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Insoweit richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ausbildung Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d)

Als Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d) beaufsichtigen Sie den Badebetrieb im Freibad sowie Hallenbad, betreuen die Badegäste und überwachen die technischen Anlagen - und noch einiges mehr.

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