Verbrauchserfassung und Abrechnung nach FFVAV
Primärenergiefaktor
Jeder Energieträger, wie z.B. Strom, Erdgas oder Erdöl weist einen spezifischen Primärenergiefaktor (PEF) auf. Dieser berücksichtigt die benötigte Energie der gesamten Prozesskette von der Gewinnung, Umwandlung bis hin zur Verteilung eines Energieträgers.
Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen. Aufgrund des sehr niedrigen PEF können Immobilienbesitzer/innen die gesetzlichen Anforderungen einfach und kostengünstig erfüllen. Diese sehr gute Bewertung wird durch die hocheffiziente, klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung aus der Müllverbrennung erreicht.
Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Finden Sie nachfolgend mit Blick auf Ihre Wärmelieferung Informationen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz), zur Wärmeerzeugung, zum Energiemix sowie zu den CO2-Emissionen.
Bescheinigung zu den Emissionsfaktoren
Gemäß des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) finden Sie hier die entsprechende von einem externen Gutachter erstellte Bescheinigung des Wärme-Versorgungssystems.