Sie besitzen oder planen ein öffentliches WLAN für Ihre Kunden? Folgende Dinge sind dabei zu beachten:
- Personenbezogene Daten sind vor unerlaubtem Zugriff zu schützen
- Strafbare/kriminelle Handlungen der Nutzer müssen verfolgbar sein
- Das Betreiben eines öffentlich zugänglichen WLANs ist anzeigepflichtig bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur)
- Die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes bei der Regulierungsbehörde ist erforderlich
- Es muss ein Sicherheitsbeauftragter bestimmt werden
- Störungen, die die Funktionsfähigkeit des Netzes beeinflussen, müssen abgewehrt werden
- Das Telekommunikationsgesetz und das Fernmeldegeheimnis sind einzuhalten
Ersparen Sie sich jetzt den Ärger mit diesen Auflagen und nutzen Sie das RegioNet-HotSpot-Angebot!