Schnitt­stel­le am pas­si­ven Netz­ab­schluss

Nach § 74 TKG sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze verpflichtet, angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen und diese der Bundesnetzagentur unmittelbar mitzuteilen. Hier kann die Schnittstellenbeschreibung der  RegioNet Schweinfurt GmbH  heruntergeladen werden.