Standrohrvermietung

Sie benötigen eine vorübergehende Trinkwasserversorgung für eine Baustelle oder Veranstaltung?
Wir helfen Ihnen weiter.

So einfach mieten Sie ein Standrohr:

Ablauf

  • Nutzen Sie das untenstehende Formular, um das von Ihnen gewünschte Standrohr zu beauftragen.
  • Wir bestätigen Ihnen die Beauftragung per E-Mail.
  • Die Abholung erfolgt in der Bodelschwinghstraße 1, 97421 Schweinfurt zu folgenden Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
    Freitag von 8 bis 12 Uhr.
  • Am Tag der Abholung unterschreiben Sie die Standrohrvereinbarung. Die Inhalte des Mietvertrags können Sie vorab hier einsehen. Ein vorheriges Ausfüllen des Mietvertrags ist nicht erforderlich, da dies bereits mit der Beauftragung erfolgt.
  • Im Anschluss wird Ihnen das Standrohr zusammen mit dem Vertrag ausgehändigt.

Kosten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Tarif und Miete
  • Die Abrechnung des Wasserverbrauchs erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sowie den jeweils gültigen Tarifen für die Versorgung mit Wasser (Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVBWasserV – für die Stadt Schweinfurt).
  • Für die Vermietung des Vermietungsgegenstandes wird eine einmalige Grundgebühr in Höhe von 65,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben. Die jährliche Miete beträgt 233,60 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Verrechnung der Miete erfolgt nach Kalendertagen.
  • Die Ausgabe des Vermietungsgegenstandes erfolgt nach Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € in bar. Nach Rückgabe des Vermietungsgegenstandes wird die Kaution ausgezahlt. Im Falle einer Beschädigung des Vermietungsgegenstandes werden die Kosten für eine evtl. Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung mit der Kaution verrechnet.
  • Die Vermietung endet mit dem Tag der Rückgabe durch den Kunden. Die Vermietung ist auf maximal 1 Jahr begrenzt.
  • Der Vermietungsgegenstand darf nur am Einbauort im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Schweinfurt GmbH verwende werden.
  • Die Weitergabe des Vermietungsgegenstandes an Dritte ist nicht gestattet.
  • Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH sind berechtigt, sich den Vermietungsgegenstand vom Kunden u. a. zur Funktionsprüfung vorzeigen zu lassen.
  • Der Kunde ist – sofern erforderlich – für die Einholung verkehrsrechtlicher Genehmigungen selbst verantwortlich.
2. Ablesung
  • Der Kunde ist verpflichtet, den Zählerstand nach Beendigung der Vermietung bzw. bis spätestens zum 31.01. eines jeden Kalenderjahres der Stadtwerke Schweinfurt GmbH mitzuteilen. Sofern der Kunde keine Ablesedaten übermittelt hat, kann die Stadtwerke Schweinfurt GmbH den Verbrauch auf der Grundlage des Verbrauchs vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.
  • Bei Nicht- oder Falschanzeige des Zählers oder bei sonstigen Beeinträchtigungen der Messgenauigkeit ist die Stadtwerke Schweinfurt GmbH nach Überprüfung berechtigt, eine Neu-Berechnung vorzunehmen. Die Möglichkeit einer Verbrauchsschätzung nach den jeweiligen Bestimmungen der AVBWasserV bleibt unberührt.
3. Mängel- und Verlustanzeige, Haftung
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle am Vermietungsgegenstand festgestellten Mängel sowie den Verlust des Vermietungsgegenstands den Stadtwerken Schweinfurt GmbH unverzüglich anzuzeigen.
  • Der Kunde haftet für alle Schäden, die am Vermietungsgegenstand entstehen sowie für Schäden, die der Stadtwerke Schweinfurt GmbH oder einem Dritten durch die Benutzung des Vermietungsgegenstandes entstehen. Er haftet weiterhin für Schäden, die im Falle einer vertragswidrigen Benutzung durch Dritte entstehen. Der Kunde stellt in diesen Fällen die Stadtwerke Schweinfurt GmbH von Ansprüchen frei.
4. Sonstiges
  • Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen, insbesondere bei vertragswidriger Benutzung des Vermietungsgegenstandes berechtigen die Stadtwerke Schweinfurt GmbH zum sofortigen Kündigen der Vereinbarung und Einziehen des Vermietungsgegenstandes. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) für die Stadt Schweinfurt nebst Anlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen der AVBWasserV zu befolgen.
5. Dauer des Vertrages
  • Diese Vereinbarung tritt mit der Aushändigung des Vermietungsgegenstandes in Kraft und endet mit dessen ordnungsgemäßer Rückgabe.
6. Datenschutz
  • Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH wird personenbezogene Daten entsprechend der beigefügten Datenschutzerklärung speichern und verarbeiten.

Auftrag zur Standrohrmiete

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Ihr Ansprechpartner

Kundencenter der Stadtwerke Schweinfurt