Stecker-Solargerät / Micro-PV

Sonnenstrom vom eigenen Balkon

Was Sie beachten müssen.

Vom Balkon in die Steckdose

Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern sind längst bekannt und etabliert. Hauseigentümer können so einen Teil ihres Energiebedarfs decken. Inzwischen gibt es allerdings auch für Wohnungsbesitzer und Mieter Möglichkeiten, selbst Strom zu produzieren.

Sogenannte Steckersolaranlagen, auch Micro-PV-Anlagen genannt, die etwa auf dem Balkon angebracht werden, erzeugen Sonnenstrom und helfen Kosten zu sparen und das Klima zu schützen.

Diese kleinen Photovoltaikanlagen bestehen aus ein oder zwei Modulen und besitzen eine Leistung von bis zu 800 Watt. Damit lässt sich bis zu 30 Prozent des Strombedarfs eines Haushalts decken, etwa für den Kühlschrank, die Wasch- und Spülmaschine oder den PC.
Der Anschluss erfolgt hierbei über eine Energiesteckdose (Wieland-Stecker) und leitet so den Solarstrom in Ihr Haus. Nicht selbst verbrauchter Strom wird ins Netz eingeleitet. Hierfür kann ein Zähleraustausch erforderlich werden.

Ihr Weg zur Steckersolaranlage

Vorgaben

  • Die Leistung der Steckersolaranlage ist auf maximal 800 W begrenzt.
  • Die Modulleistung darf maximal 2 kWp (Kilowatt-Peak) pro Zähler betragen.
  • Die VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) muss beachtet werden.
  • Der Anschluss erfolgt über eine spezielle Energiesteckdose (Wieland-Stecker).
  • Ein ggf. notwendiger Zählertausch wird gemeinsam mit dem Netzbetreiber geprüft.

1. Marktstammdatenregister

Die Eintragung der Anlage in das Marktstammdatenregister ist verpflichtend. Hiermit verzichten Sie automatisch auf die Auszahlung einer Vergütung und werden der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet.

Der Zählerwechsel wird im Nachgang durch unsere Messstelle durchgeführt. Weitere Informationen zum genauen Ablauf erhalten Sie nach Registrierung.

>> zum Marktstammdatenregister>> Registrierungshilfe

2. Anmeldung Netzbetreiber

  • Eine Steckersolaranlage, die vor dem 16.05.2024 in Betrieb gegangen ist, muss dem Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Anlagen, die nach o. g. Datum in Betrieb genommen werden, sind nur noch beim Marktstammdatenregister einzutragen.
>> Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage bis 800 W

Zusätzlich ist ggf. vorab eine Zustimmung des Vermieters bzw. der Wohneigentümergemeinschaft einzuholen.