Häufige Fragen

Das Gebäudeenergiegesetz übersichtlich erklärt.

1. Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das GEG ist ein Gesetz, das den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen fördern soll, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Es gilt seit dem 1. Januar 2024.

2. Für welche Gebäude gilt das GEG?

Das GEG gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Es betrifft Neubauten und bestehende Gebäude, wobei für letztere längere Übergangsfristen vorgesehen sind.

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3. Was bedeutet das GEG für Neubauten?

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

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4. Was gilt für bestehende Gebäude?

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss, gelten Übergangsfristen, um die Investitionsentscheidung besser auf die örtliche Wärmeplanung abzustimmen.

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5. Welche Heizungsarten erfüllen die Anforderungen des GEG?

Das GEG ist technologieoffen gestaltet. Folgende Optionen erfüllen die Anforderungen:

  • Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
  • Nutzung von Stromdirektheizungen in gut gedämmten Gebäuden
  • Hybridheizungen (z.B. Wärmepumpe kombiniert mit fossilem Wärmeerzeuger)
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen)
  • Gasheizungen, die erneuerbare Gase nutzen.

6. Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?

Ja, in Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Einbau erneuerbarer Heizungen befreit werden. Zudem gibt es spezielle Regelungen für den Einbau von Heizungen in Bestandsgebäuden während der Übergangsfristen.

7. Was passiert, wenn ich eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchte?

Ab dem 1. Januar 2024 ist vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung eine verpflichtende Beratung vorgesehen. Ab 2029 müssen stufenweise steigende Anteile erneuerbarer Energien genutzt werden.

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8. Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen und detaillierte Regelungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

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