ÄNDERUNGEN BEIM KABELFERNSEHEN

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Kabelfernsehen wird Mietersache

Jetzt schnell handeln, bevor Sie in die Röhre gucken!

Sie sind Mieter und haben bisher Ihr Kabelfernsehen über die Nebenkosten bezahlt?
Dann müssen Sie jetzt handeln.

Ab sofort benötigen Sie einen eigenen TV-Vertrag, um weiter wie gewohnt Fernsehen zu können.

3 Wege zur Sicherung Ihres Fernsehsignals

  1. Prüfen Sie einfach direkt mit unserem Tarifrechner die Verfügbarkeit von RegioNetTV.
  2. Sie sind bereits zufriedener Kunde bei uns, aber noch ohne TV-Anschluss? Ein Upgrade ist mit wenigen Klicks direkt in Ihrem Kundenportal möglich.
  3. Sie wollen Ihren Auftrag lieber schriftlich einreichen? Dann nutzen Sie unser Auftragsformular.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist das Nebenkostenprivileg? Wie geht es weiter mit dem Kabelfernsehen? Hier haben wir die Antworten auf Ihre Fragen.

Das Sammelinkasso bzw. Nebenkostenprivileg ermöglicht die Einbeziehung der Kabelanschlussgebühren in die Betriebskostenabrechnung. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).

In vielen Fällen haben Hauseigentümer und Hausverwaltungen sogenannte Sammelverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt über ein Sammelinkasso. Konkret bedeutet das, dass die individuellen Kosten für den Kabelanschluss von Mieter oder Wohnungseigentümern über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung entrichtet werden. Diese leitet die entsprechenden Beträge dann an den Kabelnetzbetreiber weiter.

Das Gesetz ist seit Dezember 2021 in Kraft.  Für das Kabelfernsehen besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Danach entfällt das Nebenkostenprivileg. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten des Kabelfernsehens nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.

Auch nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 können Sie weiterhin über Ihren Kabelanschluss fernsehen. Die einzige Änderung betrifft die Umlagefähigkeit auf die Betriebskosten, die zu diesem Zeitpunkt ausläuft. Das bedeutet, ab dann müssen Sie sich eigenständig um Ihren Kabel-TV-Tarif kümmern.

Bisher wurden Kabelverträge oft als Sammelverträge über Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften abgeschlossen, wobei die Kosten über die Nebenkosten umgelegt wurden. Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich dies durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz. Die Kabelgebühren sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr umlagefähig. Als Mieter kümmern Sie sich dann eigenständig um einen Tarif für Ihren Kabelanschluss. Wählen Sie einen Kabel-Netzbetreiber aus und schließen Sie einen eigenen Tarif ab.

Ab sofort benötigen Sie einen eigenen TV-Vertrag, um weiter wie gewohnt Fernsehen zu können.

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