Ladekarte für E-Tankstellen

Mit Ihrer „Kundenkarte für Elektrotankstellen“ (kurz: Ladekarte) können Sie sämtliche Ladestationen der Stadtwerke Schweinfurt unkompliziert nutzen.
Die Ladekarte kann sowohl an unseren Ladestationen für E-Autos als auch an den E-Bike-Ladeschränken verwendet werden.

Ihre Ladekarte können Sie hier einfach und bequem online beantragen.
Nach wenigen Tagen finden Sie die Ladekarte dann in Ihrem Briefkasten und können Sie beim nächsten Ladevorgang einsetzen.
Alternativ können Sie Ihre Ladekarte auch in einem unserer Kundencenter (Wolfsgasse 5 oder Bodelschwinghstraße 1) beantragen.

Bitte beachten Sie, dass bei Erhalt der Ladekarte folgende Vereinbarung zwischen Ihnen (Kunde) und den Stadtwerke Schweinfurt (Betreiber) gilt:

  • Der Kunde kann sein Elektrofahrzeug an den Elektro-Ladestationen des Betreibers betanken (eine Übersicht der Ladestationen finden Sie hier).
  • Der Verlust der Kundenkarte ist unverzüglich anzuzeigen. Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren, hat der Kunde dem Betreiber zu ersetzen. Im Falle eines Verlustes der Kundenkarte und für das Ausstellen einer Ersatzkarte werden einmalig 10 € berechnet.
  • Der Kunde haftet für die Entnahme laut Zählwerk, insbesondere auch bei Missbrauch und/oder Verlust der Kundenkarte. Ferner haftet der Kunde für alle Schäden, die er oder sein Beauftragter an der Elektro-Tankstelle verursacht.
  • Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit durch Rückgabe der Kundenkarte gekündigt werden.
  • Die Nutzung der Ladestationen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die gültigen Ladetarife finden sich auf den Preisaushängen an den Ladestationen und auf der Website www.stadtwerke-sw.de/e-mobil.
  • Die Rechnungsstellung für die Tankvorgänge erfolgt halbjährlich.
  • Der Betreiber behält sich vor, Stromkunden der Stadtwerke Schweinfurt zu vergünstigten Konditionen abzurechnen. Voraussetzung hierfür ist die Freischaltung des Ladevorgangs per „Kundenkarte für Elektrotankstellen“. Der Kundenstatus wird stichtagsbezogen zum 30.06. und 31.12. ermittelt und gilt für den gesamten Abrechnungszeitraum.
  • Die vom Kunden gemachten personenbezogenen Angaben dienen ausschließlich der Kommunikation mit dem Kunden sowie der Abrechnung der Tankvorgänge.
  • Der Kunde ist dazu angehalten nach Betankung seines Elektromobils den Stellplatz unverzüglich zu verlassen, um weiteren Kunden die Möglichkeit zur Nutzung der Ladestation zu geben.

Antrag Ladekarte für E-Tankstellen

Angaben zur Person
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Angaben zum Kundenstatus
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Angaben zum Fahrzeug
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Bankeinzug

Ich verlange ausdrücklich, dass die Leistungen der Stadtwerke Schweinfurt GmbH – soweit möglich – auch beginnen sollen, wenn der Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt. Für den Fall, dass ich mein Widerrufsrecht ausübe, schulde ich der Stadtwerke Schweinfurt GmbH für die bis zum Widerruf ausgeführten Leistungen gemäß § 357 Abs. 8 BGB angemessenen Wertersatz.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Bodelschwinghstr. 1, 97421 Schweinfurt, Tel.: 09721 931-400, Fax: 09721 931-584, E-Mail: info@stadtwerke-sw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.