24-Stunden-Lieferantenwechsel

Neue Fristen für Umzüge, Einzüge, Auszüge und Anbieterwechsel

Wichtige Änderungen ab dem 02.06.2025

Ab dem 02. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die den Wechsel des Energieversorgers innerhalb von 24 Stunden ermöglichen.

Diese Umstellung bringt auch veränderte Meldefristen für unsere Kundinnen und Kunden mit sich.

Worauf müssen Sie achten?

Ab dem 02.06.2025 müssen folgende Vorgänge mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden:

  • Umzüge
  • Einzüge
  • Auszüge
  • Lieferantenwechsel

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen sind rückwirkende Meldungen ab dem 02.06.2025 nicht mehr zulässig. Das betrifft insbesondere:

  • Einzüge
  • Auszüge
  • Umzüge

Bitte beachten Sie diese Fristen insbesondere bei Mieter- oder geplanten Wohnungswechseln. Nur so kann eine reibungslose Energieversorgung sichergestellt werden.

  • Melden Sie uns Änderungen rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin.
  • Übermitteln Sie uns den Zählerstand nach der Übergabe per E-Mail oder online:
E-MailOnline

Auch wenn Sie die Fristen einmal nicht einhalten können:
Ihre Stromversorgung bleibt über die Grundversorgung weiterhin gesichert.

Ihr Ansprechpartner

Kundencenter der Stadtwerke Schweinfurt